Wie ermitteln Gebäudereinigungsunternehmen ihre Angebotspreise ?

Sicher haben Sie sich schon mal gefragt, wie ein Gebäudereinigungsunternehmen seine Angebotspreise ermittelt. Nachfolgend möchte ich Ihnen aufzeigen, wie seriöse in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Unternehmen kalkulieren und von welchen Faktoren die Kalkulation abhängig ist. Nachfolgend ist ein Kalkulationsbeispiel eines großen Reinigungsunternehmens dargestellt.
Die Kalkulation eines Gebäudereinigungsunternehmens ist von folgenden Punkten abhängig:
1. Arten der Reinigungsleistung:
- Baureinigung
- Fassadenreinigung und Denkmalpflege
- Glasreinigung
- Gebäudeinnenreinigung (Unterhalts- und Grundreinigung)
- Krankenhausreinigung
- Industriereinigung
- Weitere Reinigungen (Hotels, Theater, Kirchen, Messen, Flughäfen, Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen)
2. Größe der zu reinigenden Flächen
Wie viel Quadratmeter sind zu reinigen
3. Reinigungsturnus
Wie oft pro Woche werden die Flächen gereinigt
4. Reinigungstempo
Wie viel Zeit benötigt man für welche Flächen
5. Ermittlung eines Stundenverrechnungssatzes
Hier wird kurz beispielhaft erläutert, wie ein Gebäudereinigungsunternehmen den Stundenverrechnungssatz für die Unterhaltsreinigung in Abhängigkeit der eigenen Kostenstruktur des Unternehmens und unter Beachtung der tarifvertraglichen Vorgaben in Form einer Zuschlagskalkulation ermittelt. Jedes Gebäudereinigungsunternehmen hat andere Strukturen, wie z.B. Anzahl der Mitarbeiter, Größe des Fuhrparks, Krankenstand der Mitarbeiter. Hier sind nur einige Punkte genannt, welche die Kostenstruktur eines Reinigungsunternehmens beeinflussen. In der nachfolgenden Tabelle wird die Ermittlung verschiedener Stundenverrechnungssätze kurz dargestellt.
Der so ermittelte Stundenverrechnungssatz wird nun mit der zu reinigenden Fläche in Abhängigkeit des Reinigungstempos und des Reinigungsturnus multipliziert.
Stundenverrechnungssatz Unterhaltsreinigung
Am Beispiel eines sozialversicherten Beschäftigten
1.00 | Produktivlöhne | 100,00 % |
Tariflohn Unterhaltsreinigung | 13,00 € | |
2.00 | Lohngebundene Kosten | |
2.10 | Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil) | |
2.11 | Krankenversicherung auf Produktivlohn | 7,30 % |
2.12 | Rentenversicherung auf Produktivlohn | 9,30 % |
2.13 | Arbeitslosenversicherung auf Produktivlohn | 1,20 % |
2.14 | Pflegeversicherung auf Produktivlohn | 1,53 % |
2.15 | U2 Mutterschaftsaufwendungen | 0,50 % |
2.16 | U3 Insolvenzgeldumlage | 0,09 % |
2.17 | Gesetzliche Unfallversicherung | 2,13 % |
Zwischensumme der Positionen unter 2.10 | 22,05 % | |
2.20 | Soziallöhne | |
2.21 | Gesetzliche Feiertage | 4,94 % |
Sozialversicherung auf Pos. 2.21 | 1,15 % | |
2.22 | Urlaubsentgelt | 14,35 % |
Sozialversicherung auf Pos. 2.22 | 3,23 % | |
2.23 | Arbeitsfreistellung | 0,48 % |
Sozialversicherung auf Pos. 2.23 | 0,08 % | |
2.24 | Lohnfortzahlung im Krankheitsfall | 4,78 % |
Sozialversicherung auf Pos. 2.24 | 1,08 % | |
2.25 | Zusätzliches Urlaubsgeld | 0,17 % |
Sozialversicherung auf Pos. 2.25 | 0,00 % | |
Zwischensumme Soziallöhne inkl. SV-Beiträge auf Soziallöhne | 30,26 % | |
Summe Sozialversicherungsbeiträge + Soziallöhne | 52,31 % | |
2.30 | Zusätzliche lohngebundene Kosten | |
2.31 | Haftpflichtversicherung | 0,50 % |
2.32 | Sonstige Personalkosten | 0,00 % |
Zwischensumme lohngebundene Kosten | 52,81 % | |
3.00 | Sonstige auftragsbezogene Kosten | |
3.10a | Löhne für Aufsichten / Vorarbeiter inkl. Sozialer Folgekosten | 12,85 % |
3.10b | Gehälter Objektleiter | 1,25 % |
3.20 | Fahrtkostenzuschuss | 0,00 % |
3.30 | Fertigungsmaterial, Maschinen und Geräte, Afa, etc. | 4,60 % |
3.40 | Sondereinzelkosten | 0,00 % |
Zwischensumme sonstige auftragsbezogene Kosten | 18,70 % | |
4.00 | Unternehmensbezogene Kosten | |
4.10 | Gehälter | |
4.11 | Gehälter technische Angestellte, inkl. Lohnfolgekosten | 0,65 % |
4.12 | Gehälter kaufmännische Angestellte, inkl. Lohnfolgekosten | 1,60 % |
4.20 | Fuhrparkkosten | 0,20 % |
4.30 | Fertigungshilfskosten | |
4.31 | Löhne Hilfsdienste, inkl. Lohnfolgekosten | 0,00 % |
4.32 | Sonstige Betriebskosten | 0,00 % |
4.40 | Schwerbehindertenabgabe | 0,90 % |
4.50 | Sonstige Verwaltungskosten | 1,80 % |
4.60 | Betriebsratskosten | 0,75 % |
4.70 | Sonstige Kosten (Verbandsbeiträge, Zertifizierung, etc.) | 0,20 % |
4.80 | Vorfinanzierung Sozialversicherungsbeiträge | 0,14 % |
Zwischensumme unternehmensbezogene Kosten | 6,24 % | |
5.00 | Selbstkosten (Summe 1 bis 4) | 177,75 % |
6.00 | Gewerbesteuer | 1,50 % |
7.00 | Wagnis- / Gewinnzuschlag auf die Selbstkosten | 3,00 % |
Kalkulationszuschlag (Unternehmerzuschlag auf Fertigungslohn) | 82,25 % | |
Stundenverrechnungssatz | 182,25 % | |
Stundenverrechnungssatz | 23,69 € |
Kleines Beispiel:
Ein Auftraggeber hat ein Bürogebäude mit 4.580 qm Gesamtfläche und möchte diese reinigen lassen.
Vorgaben:
- Hier handelt es sich um Unterhaltsreinigungsarbeiten
- Die zu reinigenden Büroflächen betragen 4.580 qm
- Der Reinigungsturnus beträgt 5 x wöchentlich (entspricht 250 Reinigungen im Jahr)
- Die Reinigungskraft schafft circa 230 qm Bürofläche pro Stunde zu reinigen
- Stundenverrechnungssatz in der Unterhaltsreinigung 23,69 Euro/Stunde
Auftragskalkulation des Gebäudereinigungsunternehmens:
4.580 qm : 230 qm/Std | 19.91 | Arbeitsstunden pro Reinigung |
19,91 Stunden x 250 Reinigungen pro Jahr | 4.978,26 | Stunden/Jahr |
4.978,26 Stunden/Jahr x 23,69 Euro/Stunde | 117.934,97 | Euro/Jahr |
117.934,97 Euro/Jahr : 12 Monate | 9.827,91 | Euro/Monat |
117.934,97 Euro/Jahr : 250 Reinigungen/Jahr | 471,74 | Euro pro Reinigung |
Angebotspreis somit:
Die Unterhaltsreinigung Ihrer Büroflächen (5 x wöchentlich Mo-Fr.) bieten wir für einen monatlichen Angebotspreis wie folgt an:
9.827,91 Euro Nettoangebotspreis
1.867,30 Euro Mehrwertsteuer (19 %)
11.695,21 Euro Bruttoangebotspreis
Tarifvertragliche Regelungen
Zurzeit (stand November 2022) gelten drei Tarifverträge im Gebäudereiniger-Handwerk.
- Lohntarifvertrag
- Mindestlohntarifvertrag
- Rahmentarifvertrag
1. Lohntarifvertrag
Der Lohntarifvertrag regelt die tariflichen Löhne und Ausbildungsvergütungen. Außerdem legt dieser fest, welche Betriebe überhaupt diesem Tarifvertrag unterworfen sind, indem die zuzurechnenden Reinigungstätigkeiten näher beschrieben werden. Der Lohntarifvertrag gilt einheitlich für alle Gebäudereinigungsbetriebe in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Unterscheidung nach Ost- und Westdeutschland gibt es seit dem 01. Dezember 2020 nicht mehr.
2. Mindestlohntarifvertrag
Der Mindestlohntarifvertrag legt die Mindestlöhne in zwei der insgesamt neun Lohngruppen des Gebäudereiniger-Handwerks fest. Diese betreffen die Löhne der Lohngruppen 1 und 6. Diese Lohngruppen (Lohngruppe 1: Unterhaltsreinigung und Lohngruppe 6: Glasreinigung) sind die beschäftigungsintensivsten und somit auch die Sparten des Gebäudereiniger-Handwerks, in dem die meisten Umsätze erzielt werden. Die Tarifvertragsparteien haben auf Antrag beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, die Allgemeinverbindlichkeit dieses Mindestlohntarifvertrag beantragt. Diese wurde dann per Rechtsverordnung nach § 7 des Entsendegesetzes vom Minister erlassen.
3. Rahmentarifvertrag
Der Rahmentarifvertrag, den man auch als Manteltarifvertrag bezeichnen könnte, regelt in ausführlicher Form alle anderen wesentlichen Punkte, wie z.B. Urlaubsansprüche, Zuschläge, Lohneingruppierungen etc., die für Arbeitgeber und -nehmer der Gebäudereinigerbranche wichtig sind.
Unsere Dienstleistung
Da wir die Tarifverträge des Gebäudereiniger-Handwerks kennen und über umfangreiche Kennzahlen (Reinigungsgeschwindigkeiten) aus allen Reinigungsarten verfügen, können wir für Sie bereits bestehende Angebote überprüfen. Von Ihnen benötigen wir dazu lediglich den Reinigungsturnus, die Reinigungsart (wie z.B. Unterhaltsreinigung), die zu reinigenden Flächen und die Art der Nutzung der Flächen (Büro, WC-Anlage etc.).