Unternehmensvorstellung

Firmengründer:Hartmut Sonntag, geboren am 21.12.1960
Firmengründung:März 2006
Ausbildungen:Gebäudereinigermeister seit 11.04.2001
(Handwerkskammer für München und Oberbayern)

Herr Sonntag ist seit 1997 in der Gebäudereinigung tätig. Nach mehreren Jahren als technischer Betriebsleiter und als Leiter von Kalkulationsabteilungen gründete er im März 2006 die 1 A Reinigungsberatung.

Seit nunmehr über fünfundzwanzig Jahren ist Herr Sonntag in der Branche der Gebäudereinigung tätig, seit 2006 auch in der Beratung von Privatkunden und Auftraggebern der öffentlichen Hand.

Wie wir arbeiten

Anfragen, Angebot, Kosten der Auftragsbearbeitung und Termine, Neukunden, Konkurrenzverbot

Falls Sie zu irgendeiner von der 1A-Reinigungsberatung angebotenen Dienstleistung ein Angebot wünschen, so ist der Ablauf folgender:

Anfrage an die 1 A Reinigungsberatung:

Unsere Kunden beschreiben kurz ihr Problem in einer Mail. Wir setzen uns dann innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung, damit wir Ihren Dienstleistungswunsch näher besprechen können. Dies geschieht in der Regel in einem kurzen Telefonat. Geben Sie also Ihre Telefonnummer und den Zeitraum an, wann Sie unseren Rückruf wünschen. Die notwendigen Unterlagen zur Auftragsprüfung senden Sie uns bitte ebenfalls per Mail zu.

Angebot

Sie erhalten dann ein Angebot von uns, indem Ihre Kundenwünsche dann genau beschrieben sind und wie hoch die Kosten hierfür sein würden.

Nehmen Sie unser Angebot an, so bestätigen Sie die Angebotsannahme kurz mit Unterschrift, und Datum auf dem Angebotsschreiben und lassen uns dieses dann per Mail wiederzukommen.

Lehnen Sie unser Angebot ab, werden eventuell zur Verfügung gestellte schriftliche Informationen unserer Kunden innerhalb von einer Woche vernichtet und Sie hören nichts mehr von uns.

Termine der Auftragsbearbeitung

Bitte teilen Sie uns immer mit, bis wann Sie die Arbeitsergebnisse benötigen. Dies ist wichtig, da wir stets zuverlässig und fristgerecht unsere Kundenwünsche erfüllen.

Neukunden

Bei Neukunden werden die Auftragsergebnisse erst nach Zahlungseingang unserer Rechnung an den Kunden versendet. Wir bitten um Verständnis, leider gibt es auch Kunden, die eine zweifelhafte Zahlungsmoral haben, mit denen wir nicht zusammenarbeiten möchten.

Konkurrenzverbot

Wir weisen unsere Kunden drauf hinweisen, dass wir im Bereich der Auftragsbearbeitung von öffentlichen oder aber auch privaten Ausschreibungen den Kunden bearbeiten, der sich zuerst an uns gewandt hat. Sollte es vorkommen, dass zur gleichen Ausschreibung ein weiterer Kunde unsere Dienstleistung beanspruchen möchte, so müssen wir diesen Auftrag dann leider ablehnen.

Behördliche Ausschreibungen

Diese Seiten sind nur für Behörden interessant, die ihre Reinigungsarbeiten ausschreiben wollen.

Kurze Einleitung

Wir können für Sie die komplette Ausschreibung vorbereiten, durchführen und auswerten. Meist sind in der öffentlichen Verwaltung bei kleineren und mittleren Gemeinden oder Städten die Verwaltungsmitarbeiter mit einer Ausschreibungserstellung fachlich und zeitlich überfordert. Da ich selbst nach meiner Beamtenausbildung an der Bayerischen Beamtenfachhochschule in Hof jahrelang in Finanzabteilungen bei verschiedenen Gemeinden in Bayern tätig war, sind mir die umfangreichen Aufgabenstellungen im öffentlichen Dienst bekannt.

Ihre Aufgabe beschränkte sich deshalb nur darauf, die von uns erstellten Ausschreibungsunterlagen an die Bieter zu versenden. Die notwendigen Unterlagen zur Submission, die Auswertung der Angebote und der Vergabevorschlag für den Gemeinde- oder Stadtrat werden auf Ihren Wunsch von uns zur Verfügung gestellt bzw. erarbeitet.

Rechtsgrundlagen der Vergabe

Im Vergaberecht sind je nach Auftragshöhe nationale oder europarechtliche Vorschriften zu beachten. Da diese äußerst umfänglich sind, verzichten wir an dieser Stelle, hier näher darauf einzugehen.

Grundsätzlich gilt aber:

„Leistungen sind an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber zu angemessenen Preisen zu vergeben. Der Wettbewerb soll die Regel sein. Ungesunde Begleiterscheinungen sollen bekämpft werden“ (siehe auch § 31 Abs. 1 KommHV).

Zeiträume von Ausschreibungen/Anbieterauswahl

Behörden sollten ihre Reinigungsarbeiten spätestens alle vier bis fünf Jahre neu ausschreiben. Als Vertragszeitraum empfiehlt der Bayerische Kommunale Prüfungsverband eine Vertragsdauer von einem Jahr. Es kann vereinbart werden, dass sich der Reinigungsvertrag um ein Jahr verlängert, wenn dieser nicht gekündigt wird bzw. der Vertragszeitraum abläuft.

Der wirtschaftlichste Anbieter sollte den Zuschlag erhalten. Dies ist nicht immer der billigste.

Ausschreibungsunterlagen

Gebäudeakten

Für jedes zu reinigende Liegenschaft der Kommune (Rathaus, Kindergärten, Schulen u.s.w.) sollte eine Gebäudeakte angelegt sein oder werden. Darin sollte das Gebäude beschrieben werden (z.B. Zweck des Gebäudes, Zeitpunkt der Errichtung/Fertigstellung, baulicher Zustand, starker/geringer Besucherverkehr, Öffnungszeiten und dergleichen). Ferner sollten alle Flächen und deren Nutzung aufgemessen sein. Zum Schuss sollten noch alle Bodenbelagsarten benannt sein.

Leistungsbeschreibung

Eine schriftliche Leistungsbeschreibung ist stets für Ausschreibungen nötig. Sie sollte wie folgt unterteilt sein:

Gebäudereinigung : Unterhalts- und Grundreinigung

Die Unterhaltsreinigung dient dazu, die Flächen und Einrichtungen kontinuierlich sauber zuhalten und zu pflegen; sie ist laufend durchzuführen, wobei die einzelnen Tätigkeiten unterschiedlich häufig zu verrichten sind. Sie dient außerdem dem Werterhalt der Liegenschaften.

Bei der Grundreinigung handelt es sich um die gründliche Reinigung und Pflege (gründliche Überholung) der Reinigungsobjekte; sie wird nach Bedarf, meistens jedoch einmal jährlich durchgeführt. Sie kann für die meisten Flächen bei intensiver Unterhaltsreinigung auch entfallen, bei einigen Einrichtungen ist sie aber unerlässlich.

Glasreinigung: Glasinnen- und Glasaußenreinigung

Außenglasreinigungen sollten in der Regel zweimal jährlich durchgeführt werden. Innenglasreinigungsarbeiten sollten im Rahmen der Unterhaltsreinigung im Leistungsverzeichnis mit aufgenommen werden.

Leistungsverzeichnisse

In Leistungsverzeichnissen werden die durchzuführenden Reinigungsarbeiten, die Häufigkeit der Durchführung, und die Art der Durchführung (z.B. nasswischen, staubsaugen) festgeschrieben.

In den Leistungsverzeichnissen können gleiche Raumarten zusammenfassend beschrieben werden. Bei den verschiedenen Bodenbelagsarten sollten zwingend die vom Bodenbelagshersteller vorgegebenen Reinigungsmittel verwendet werden. Weiterhin sollte im Leistungsverzeichnis zwingend das Farbsystem, welches in der Gebäudereinigung angewandt wird, niedergeschrieben sein. Rote Reinigungstücher nur für den WC-Bereich, blaue oder grüne Tücher für die anderen Bereiche, um unhygienische Reinigungsarbeiten von vornherein zu vermeiden.

Leistungsverzeichnisse werden u.a. benötigt, um überhaupt vergleichbare Angebote einholen zu können. Sie sind auch Kalkulationsgrundlage eines jeden Reinigungsunternehmens.

Bei der Erstellung sollte man sehr genau die o.g. Arbeiten aufführen und beschreiben, da sie sonst häufig der Grund für Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggeber und Reinigungsunternehmen werden können.

Durchführung von Ausschreibungen

Angebot einholen

In Abhängigkeit von dem Nettobetrag während der gesamten Vertragslaufzeit mit dem Gebäudereinigungsunternehmen sind Ausschreibungen entweder national oder europaweit durchzuführen. Diese Auftragswerte (sog. Schwellenwerte) unterliegen einer meist jährlichen Änderung und sind uns natürlich bekannt. Wir beraten Sie gern bei der Wahl des notwendigen Ausschreibungsverfahrens.

Unsere Dienstleistungen:

  • Wir sichten Ihre bereits vorhandenen Unterlagen und stellen fest, ob hiermit eine Ausschreibung Ihrer Reinigungsarbeiten möglich ist.
  • Sollten Unterlagen fehlen, können wir diese kurzfristig erarbeiten.
  • Wir können für Sie die komplette Ausschreibung durchführen.
  • Wir werten die eingehenden Angebote aus und überprüfen die Anbieter in verschiedener Weise, um das wirtschaftlichste Reinigungsunternehmen für Sie zu finden.
  • Wir beraten Sie auch gern, wenn Sie auf Eigenreinigung umstellen möchten. Und mit welchen Vor- und Nachteilen dies verbunden sein könnte.
  • Selbstverständlich können auch Behörden unsere anderen Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
  • Abschließend möchten wir Sie noch bitten, den Punkt Firmenphilosophie der 1 A Reinigungsberatung durchzulesen. Hier können Sie etwas zu unseren Beratungszielen lesen.

Ausschreibungen in der Privatwirtschaft

Ausschreibungen in der Privatwirtschaft unterscheiden sich stark von behördlichen Ausschreibungen. Hier finden Sie unser Angebot für Ausschreibungen in der Privatwirtschaft.

Behörden gehen bitte zu: Behördliche Ausschreibungen

Der Sinn einer Ausschreibung ist vielen Auftraggebern klar, aber hier nur ein paar Anmerkungen zum Thema Ausschreibungen.

Eine Ausschreibung wird durchgeführt, um von verschiedenen Anbietern vergleichbare Angebote für eine vorher festgelegte Dienstleistung einzuholen. Durch eine Ausschreibung erhält der Auftraggeber eine Übersicht der Angebotsspannen.

Die Durchführung einer Ausschreibung verlangt aber vom Auftraggeber einige Vorarbeiten, wie z.B.:

  • Erstellen von Leistungsverzeichnissen
  • Angabe von Raumflächen
  • Angaben zur Raumnutzung (z.B. Büroflächen, WC-Anlagen, Produktionsräume etc.)
  • Bereitstellung von Grundrissplänen, falls keine Flächenverzeichnisse vorhanden sind
  • Fachkenntnisse beim Auswerten der Angebote
  • Kalkulatorische Kenntnisse des Gebäudereiniger-Handwerks

Wie bereits erwähnt sind dies nur einige Punkte, die man benötigt, um eine Ausschreibung durchzuführen.

Unsere Dienstleistungen:

  • Sollten Sie keine Ausschreibungsunterlagen haben, können wir diese für Sie erstellen.
  • Wir finden für Sie heraus, ob das anbietende Reinigungsunternehmen auch „seriös“ ist. Unsere Aufgabe besteht darin die Angebote der anbietenden Unternehmen zu prüfen, um so das beste Reinigungsunternehmen herauszufinden. Wir prüfen für unsere Kunden u.a. auch die fachlichen und logistischen Voraussetzungen von Anbietern.

Kalkulation von Baufeinreinigungen (Bauschlussreinigungen)

Selbstverständlich sind wir auch in der Lage Ihnen die Kostenspannen (Angebotsunter- und Angebotsobergrenzen) für Einzelaufträge zu berechnen. Diese Dienstleistung ist besonders im Bereich der Bauwirtschaft, aber auch für Kunden, die nur einzelne Aufträge zu vergeben haben interessant. Als Beispiele möchten wir hier die Bauschlussreinigung, die Glasreinigung und Grundreinigungsarbeiten nennen.

Im Bereich der Bauwirtschaft gehört es in der Regel bei der Errichtung, Renovierung oder Umbau eines Gebäudes dazu, dass dieses im bezugsfertigen Zustand an den Eigentümer übergeben werden muss. Selbst wenn ein Architekt die Ausschreibungsunterlagen für die Baufeinreinigung eines Gebäudes erstellt hat, kommt es trotzdem häufig vor, dass er nicht abschätzen kann, ob die eingehenden Angebote auch realistisch durchführbar sind.

Hier konnten wir feststellen, das Gebäude zwar vertragsgemäß errichtet, renoviert oder umgebaut wurden, aber die Bauschlussreinigungen an ungeeignete Reinigungsunternehmen vergeben wurden. Bei den abschließenden Reinigungsarbeiten wurden häufig Schäden an Fenstern, Bodenbelägen und sonstigen Einrichtungsgegenständen verursacht, die bis zum Übergabetermin nicht mehr abgestellt werden konnten, was natürlich für unnötigen Stress und Ärger sorgt.

Im Bereich der Kalkulation von Bauschlussreinigungen sowie der Glas- und Grundreinigung, können unsere Auftraggeber durch unsere Dienstleistung, diese Reinigungsarbeiten kostengünstig an geeignete Bewerber vergeben, weil wir Ihnen vorher die Angebotsspannen ermittelt haben, in denen sich die Reinigungsangebote bewegen sollten.

Unsere Dienstleistungen:

  • • Wir berechnen für unsere Auftraggeber die Kostenspannen, in denen sich die Angebote der Reinigungsunternehmen bewegen sollten.